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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

ILLYRICUM PROMOTION
Mützendorpsteed 28

D- 22179 Hamburg
 

Regelungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Vertragspartnern
 

§ 1 GELTUNGSBEREICH
 

§ 1.1 Unsere gesamten Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern abschließen.

§ 1.2 Bedingungen des Auftraggebers, die unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, werden erst geltend gemacht, wenn ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Auch formularische Mitteilungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung. 

§ 1.3 Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden.
 

§ 2 ANGEBOTE UND PREISE
 

§ 2.1 Die von uns angebotenen Preise und Konditionen sind in keiner Weise bindend und erfordern eine schriftliche Auftragsbestätigung, um verbindlich zu werden. Wir behalten uns das Recht vor, das Vertragsangebot, das in der Bestellung enthalten ist, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt anzunehmen. Sofern der Auftraggeber feststellt, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, ist es seine Pflicht, dies umgehend nach Erhalt zu bemängeln, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich zu beanstanden. Falls er es versäumt, die Auftragsbestätigung zu überprüfen und die erforderliche Beanstandung zeitnah vorzunehmen, wird unsere Auftragsbestätigung als korrekt betrachtet und gilt als verbindlich für beide Parteien.

§ 2.2 Für die Wirksamkeit von Nebenvereinbarungen, die vor oder bei Vertragsabschluss getroffen werden, ist in jedem Fall unsere schriftliche Zustimmung erforderlich.

§ 2.3 Etwaige Änderungen, die auf Wunsch des Auftraggebers nachträglich vorgenommen werden, einschließlich der damit verbundenen Produktionsunterbrechungen, werden dem Auftraggeber gemäß den geltenden Bestimmungen in Rechnung gestellt.

§ 2.4 Alle Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in unseren Preislisten, Katalogen oder anderen gedruckten Materialien dienen lediglich als Richtwerte und wurden sorgfältig nach bestem Wissen ermittelt. Wir möchten betonen, dass diese Informationen für uns nicht verbindlich sind. Sie dienen ausschließlich zur Beschreibung unserer Lieferungen oder Leistungen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Wir behalten uns vor, das Sortiment sowie technische und optische Aspekte nach Bedarf zu ändern oder anzupassen.

§ 2.5 Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk in Euro und unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern keine abweichenden Angaben vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Verpackung, Fracht und Versicherung nicht im Preis enthalten sind und gemäß den individuellen Vereinbarungen im Angebot zusätzlich berechnet werden.

§ 2.6 Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls Preisanpassungen vorzunehmen, wenn zum Zeitpunkt der Auftragsausführung wechselkursbedingte Preisänderungen erforderlich sind und/oder eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Ebenfalls sind wir berechtigt, die Preise anzupassen, falls nach der Auftragsbestätigung die Materialkosten oder Löhne im verarbeitenden Werk steigen. Sofern die Preiserhöhung den vereinbarten Preis um mehr als 10 % übersteigt, hat der Auftraggeber das Recht zur Kündigung. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin entstandenen Aufwendungen für Material- und Lohnkosten zu erstatten.

§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

§ 3.1 Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem Datum des Warenversands.

§ 3.2 Die Zahlungsfrist für unsere Rechnungen beträgt 14 Tage ab dem Rechnungsdatum, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei neuen Auftraggebern behalten wir uns das Recht vor, die Lieferung nach unserer Entscheidung gegen sofortige Barzahlung oder Vorauskasse durchzuführen.

§ 3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Porto-, Fracht- und Verpackungskosten unverzüglich nach Erhalt der Rechnung in vollem Umfang zu begleichen.

§ 3.4 Sollte es dazu kommen, dass das vereinbarte Zahlungsziel überschritten wird, tritt umgehend Zahlungsverzug ein. In einem solchen Fall haben wir das Recht, ab dem Tag des Verfalls Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu berechnen. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, zusätzliche Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs geltend zu machen.

§ 3.5 Für die Zahlung mittels Wechsel ist eine vorherige Vereinbarung erforderlich. In jedem Fall behalten wir uns das Recht vor, Wechsel oder Schecks nur vorbehaltlich der Erfüllung anzunehmen und diese jederzeit zurückzugeben. Die Annahme von Schecks und Wechseln gilt erst als Zahlung, sobald sie eingelöst werden. Bei der Annahme von Wechseln werden die üblichen Bankdiskont- und Einziehungskosten berechnet, die sofort fällig sind.

§ 3.6 Im Falle einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Auftraggebers, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit aufkommen lässt, behalten wir uns das Recht vor, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. In einem solchen Fall setzen wir dem Auftraggeber eine angemessene Frist, innerhalb derer er entweder eine Vorauszahlung leisten oder angemessene Sicherheiten stellen muss. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3.7 Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, insbesondere wenn ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird oder Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren, der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, behalten wir uns das Recht vor, die gesamte noch offene Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen, selbst wenn wir zuvor einen Wechsel oder Scheck akzeptiert haben. Darüber hinaus sind wir in einem solchen Fall berechtigt, für alle anderen Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 3.8 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, etwaige Gegenansprüche mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu verrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 3.9 Etwaige Unstimmigkeiten in unseren Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu melden. Falls der Rechnungsempfänger keine schriftliche Mitteilung innerhalb dieses Zeitraums abgibt, wird davon ausgegangen, dass er stillschweigend der Richtigkeit der Rechnung zustimmt.

§ 4 EIGENTUMSVORBEHALT

§ 4.1 Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Geschäftsansprüche vollständig beglichen sind. Der Auftraggeber kann die Waren unter Eigentumsvorbehalt nur im normalen Geschäftsverkehr verkaufen, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns übergehen und der Eigentumsvorbehalt an seine Kunden weitergegeben wird. Falls der Wert der Sicherheiten, die wir besitzen, die gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt, können wir auf Verlangen des Auftraggebers die Sicherheiten nach eigenem Ermessen freigeben. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der sonstigen Verwendung der Ware mit allen Nebenrechten ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf kann jederzeit widerrufen werden. Auf Verlangen muss der Auftraggeber uns schriftlich den Abnehmer der Vorbehaltsware mitteilen.

§ 4.2 Etwaige physische oder rechtliche Eingriffe in die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Verlust müssen uns umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle einer Pfändung ist uns das entsprechende Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Für alle Kosten, die zur Aufhebung des Eingriffs erforderlich sind, insbesondere im Rahmen eines Drittwiderspruchsverfahrens, sowie zur Wiederbeschaffung der Ware, trägt der Auftraggeber die Verantwortung.

§ 4.3 Alle Ansprüche, die sich aus dem Weiterverkauf oder anderen rechtlichen Gründen in Bezug auf die Vorbehaltsware ergeben (einschließlich Kontokorrentforderungen), werden bereits als Sicherheit vollständig an uns abgetreten. Wir erteilen dem Auftraggeber die widerrufliche Befugnis, diese abgetretenen Forderungen in seinem eigenen Namen und auf seine Rechnung einzuziehen. Diese Einziehungsbefugnis kann widerrufen werden, wenn der Auftraggeber mit einer gesicherten Forderung in Zahlungsverzug gerät, zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird.

§ 4.4 Durch Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware entsteht keine Übertragung des Eigentums an dieser. Die Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Gegenständen erfolgt lediglich in unserem Auftrag, ohne dass dadurch weitere Verpflichtungen entstehen.

§ 4.5 Im Falle eines Sicherungsfalls bei der Lieferung von Werkzeugen behalten wir uns auch urheberrechtlich das Recht vor, die noch in unserem Eigentum stehenden gefertigten Teile zu nutzen oder die Ware bis zur Begleichung der Schulden zu verkaufen. Falls erforderlich, sind wir ebenfalls berechtigt, die Vervielfältigung fortzusetzen. Der Auftraggeber wird auf Anforderung umgehend erforderliche Zustimmungserklärungen Dritter einholen.

§ 4.6 Die Werkzeuge, einschließlich der für den Auftraggeber geschützten Artikel, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum, unabhängig davon, ob der Auftraggeber Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteile oder Ähnliches geleistet hat oder diese Kosten im Artikelpreis enthalten sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge, Vorrichtungen oder Teile davon. Wir übernehmen jedoch die Kosten für die Pflege und Reparatur der Werkzeuge, auch bei Sonderanfertigungen.

§ 4.7 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen an ein Factoring-Unternehmen abzutreten.

§ 5 ANNAHMEVERZUG DES AUFTRAGGEBERS

§ 5.1 Sollte es zu einem Annahme- oder Schuldnerverzug des Auftraggebers kommen, erfolgt die Übertragung des Risikos für den zufälligen Untergang oder die zufällige Verschlechterung der Ware, sobald der Auftraggeber sich im Annahmeverzug befindet. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abholung der Ware zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist haben wir die Möglichkeit, entweder die nicht abgeholte Ware auf Kosten des Auftraggebers selbst einzulagern und ein angemessenes Lagergeld gemäß Abschnitt 

5.1.1 zu erheben oder die Ware einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Dieses Vorgehen 

beeinträchtigt nicht unser Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

§ 5.2: Im Falle einer Schadensersatzforderung haben wir das Recht, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 35 % des vereinbarten Preises zu verlangen, ohne dass der Auftraggeber den konkreten Schaden nachweisen muss. Diese Regelung gilt, sofern der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass ihm entweder kein Schaden entstanden ist oder der Schaden erheblich niedriger ist als die genannte Pauschale.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG

§ 6.1 Nach Erhalt der gelieferten Ware ist es die Verpflichtung des Vertragspartners, diese unverzüglich auf mögliche Mängel zu überprüfen. Falls offensichtliche Mängel oder erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware festgestellt werden oder eine offensichtlich falsche Ware geliefert wurde, muss der Vertragspartner diese Beanstandungen schriftlich bei uns einreichen. Die Frist dafür beträgt höchstens 3 Tage nach Lieferung oder, falls der Mangel bei einer sofortigen Untersuchung nicht erkennbar war, innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels. Wenn offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und in der vorgegebenen Form beanstandet werden, erlischt die Gewährleistung bezüglich dieser Mängel. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben davon unberührt.

$ 6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Warenlieferung.

§ 6.3 Bei minimalen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder einer geringfügigen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung. Gängige Handelstoleranzen und branchenübliche Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung von Mängeln. Der Auftraggeber akzeptiert Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 %. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln oder ähnlichen Waren ist das Auftreten einer geringen Anzahl fehlerhafter Produkte technisch unvermeidbar, und ein Anteil von bis zu 10 % der Gesamtmenge gilt als akzeptabel, unabhängig davon, ob der Mangel bei der Verarbeitung oder beim Druck auftritt.

§ 6.4 Mängel in einem Teil der Lieferung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

§ 6.5 Bei einer berechtigten und rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen zunächst die Nacherfüllung durchzuführen. Dies kann die Beseitigung des Mangels oder den kostenlosen Austausch der beanstandeten mangelhaften Ware gegen ein mangelfreies Produkt (Ersatzlieferung) beinhalten. Nur wenn die Nacherfüllung zweimal erfolglos bleibt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen.

§ 6.6 Hinsichtlich Schadensersatzansprüchen gelten die Regelungen in Abschnitt 8. Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Sachmängel sind ausgeschlossen, soweit sie nicht in Paragraph 7 geregelt sind.

§ 6.7 Falls der Auftraggeber Gründe zur Beanstandung der Lieferung oder eines Teils davon hat, ist es wichtig, dass keine der beanstandeten Waren verwendet, verarbeitet oder weitergegeben wird. Sollte dies dennoch geschehen, wird die ursprüngliche Beanstandung als gegenstandslos betrachtet.

§ 7 SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

§ 7.1 Jegliche Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, unabhängig von ihrer rechtlichen Grundlage, einschließlich Verletzung von vertraglichen Pflichten und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

§ 7.2 Wenn ILLYRICUM PROMOTION berechtigt ist, einen Schadensersatzanspruch aufgrund der Nichterfüllung seitens des Käufers geltend zu machen, kann ILLYRICUM PROMOTION einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des Netto-Auftragswerts oder des Netto-Bestellwerts der Ware zuzüglich der Transportkosten verlangen. Es steht dem Käufer jedoch frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 8 URHEBERRECHT

§ 8.1 Die vollständigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und ähnlichen Materialien bleiben grundsätzlich in unserem Besitz, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung vor.

§ 8.2 Die Produktionsmittel wie Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Die Zugänglichmachung, Vervielfältigung oder Weiterverwendung dieser Materialien bedarf unserer vorherigen Genehmigung. Die Entwürfe sind durch den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Die Prüfung der Rechte zur Vervielfältigung sämtlicher Druckunterlagen liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Für eventuelle Verletzungen von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, durch die Umsetzung des Auftrags haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Etwaige Prozesskosten in diesem Zusammenhang müssen vom Auftraggeber 

angemessen im Voraus getragen werden.

§ 9 KORREKTUREN / DRUCKAUFTRÄGE

§ 9.1 Die Verantwortung liegt beim Auftraggeber, Korrekturabzüge und -andrücke gründlich auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckfertig bestätigt zurückzugeben. Wir übernehmen keine Verantwortung für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch übermittelte Korrekturen und Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.

§ 9.2 Wenn umfangreiche Änderungen, Neusatz oder andere Korrekturen, die über das übliche Maß hinausgehen, vom Auftraggeber verlangt werden, werden diese entsprechend des tatsächlichen Arbeitsaufwandes und Materialverbrauchs berechnet. Wenn keine Anforderung zur Überprüfung der Korrekturabzüge gestellt wird, beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Sowohl Satz als auch Andruck werden berechnet, selbst wenn der Auftrag zurückgezogen wird.

§ 9.3 Unsere Haftung für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit der von uns beschafften Kunststoffe, Papiere und anderer Materialien beschränkt sich auf unsere eigenen Ansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegenüber den Lieferanten auf den Auftraggeber übertragen.

§ 9.4 Wir haften nur für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen, Imprägnierungen usw., wenn diese Mängel bei einer angemessenen Prüfung vor der Verwendung der Materialien erkennbar gewesen wären. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen dem Andruck und dem Auflagedruck auftreten. Solche Abweichungen sind kein ausreichender Grund für eine Beanstandung.

§ 10 SONSTIGES

Wir behalten uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.

PERSONALVERMITTLUNG / REGELUNG FÜR AUFTRAGGEBER

Zu den in diesem Angebot aufgeführten Leistungen werden folgende Punkte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtend vereinbart:

§ 11 VERPFLICHTUNGEN

Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, keine direkten Vertragsbeziehungen mit ILLYRICUM PROMOTION einzugehen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber dazu angehalten, die vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu leisten, sofern die erbrachten Leistungen ordnungsgemäß und gemäß den Vereinbarungen erfolgen.

§ 12 ANGEBOT UND ABSCHLUSS

Angebote bleiben unverbindlich. Die Annahme des Auftrags und jegliche mündliche, telefonische oder von Mitarbeitern ILLYRICUM PROMOTION getroffene Vereinbarungen werden nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.

§ 13 STORNIERUNG VON PERSONAL

Stornierungsbedingungen:

Bei einer Stornierung ab Unterzeichnung bis 21 Tage vor Projektbeginn werden 30 % des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Projektbeginn werden 50 % des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Projektbeginn werden 70 % des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.

Das Auftragsvolumen ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Manntage mit dem Tagessatz. Zusätzlich ist bei der Buchung von Outfits eine Handlingpauschale zu entrichten.

§ 14 AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES

Das eingesetzte Personal wird von der ILLYRICUM PROMOTION entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftrags sorgfältig ausgewählt. Sollten während des Einsatzes zusätzliche Leistungen erforderlich sein, die nicht im Vertrag festgehalten wurden, ist eine vorherige Absprache zwischen ILLYRICUM PROMOTION und dem Auftraggeber erforderlich. ILLYRICUM PROMOTION behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitgeteilt werden, die Durchführung des Auftrags an andere Personen zu übertragen, als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen während der Durchführung eines einzelnen Auftrags sind nur dann möglich, wenn sich die Anforderungen wesentlich ändern. Die ILLYRICUM PROMOTION behält sich das Recht vor, den Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vertragsgemäßer Zahlung nicht durchzuführen. Diese Nichtdurchführung entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

§ 15 GEWÄHRLEISTUNG DER LEISTUNG

Eventuelle Mängel der erbrachten Leistung müssen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung bei ILLYRICUM PROMOTION gemeldet werden, um etwaige Ansprüche geltend zu machen.

§ 16 HAFTUNG

Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haftet ILLYRICUM PROMOTION für Schadensersatz aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Insbesondere übernimmt ILLYRICUM PROMOTION keine Haftung für mögliche Schäden, die durch das eingesetzte Personal entstehen, wenn es den Anweisungen des Auftraggebers folgt. Etwaige Ansprüche erlöschen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Leistungserbringung. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist auf die vereinbarte Vergütung für den nicht vertragsgemäß erbrachten Teil der Leistung begrenzt. Wenn ILLYRICUM PROMOTION selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich macht, kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen, jedoch nur bis zur Höhe der Vergütung für den selbstverschuldet nicht erbrachten Teil der Leistung. Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 17 ABRECHNUNG

Die Abrechnung des Auftrags erfolgt ausschließlich durch ILLYRICUM PROMOTION. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vorgelegten Tätigkeitsnachweise des eingesetzten Personals während oder nach Abschluss des Auftrags zu bestätigen oder im Falle der Verhinderung die Angaben von ILLYRICUM PROMOTION als korrekt anzuerkennen. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes im Zusammenhang mit den vielen Einzelpositionen ist eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, Kilometergelder usw. wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls der Auftraggeber dennoch eine solche Einzelabrechnung wünscht, muss dies vor Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

§ 18 WETTBEWERBSVERBOT

Die bei ILLYRICUM PROMOTION beschäftigten Personen dürfen für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber weder vorübergehend noch als feste Mitarbeiter angestellt, als Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Konventionalstrafe von 1.500 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

§ 19 ZUSÄTZLICHE KONDITIONEN

Sämtliche erstellten Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, die während des Einsatzes entstehen, können vom Auftraggeber und ILLYRICUM PROMOTION uneingeschränkt für Werbe- und Präsentationszwecke genutzt werden. Diese Dokumentationen können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers enthalten.

§ 20 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ILLYRICUM PROMOTION erbringt alle kostenpflichtigen, kostenlosen, registrierungspflichtigen und nicht registrierungspflichtigen Dienste, bereitgestellte Inhalte, Auskünfte und Dienstleistungen gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden durch spezifische Leistungsbeschreibungen der verschiedenen Dienstleistungsprodukte ergänzt oder konkretisiert. Sofern in den genannten Leistungsbeschreibungen oder individuellen Vereinbarungen nichts Abweichendes festgelegt ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung und werden auch dann nicht akzeptiert, wenn ILLYRICUM PROMOTION ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

ILLYRICUM PROMOTION behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegebenenfalls zu ändern. Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf der Webseite (www.ILLYRICUM PROMOTION-promotion.de) veröffentlicht werden.

Ebenso behält sich ILLYRICUM PROMOTION das Recht vor, das Angebot gegebenenfalls anzupassen oder zu ändern.

§ 21 VERTRAGSABWICKLUNG

§ 21.1 Die Vermittlung von Personal oder anderer aufgeführter Dienste kann nur erfolgen, wenn der Vertragspartner entweder das 18. Lebensjahr vollendet hat oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt. Durch die Registrierung bei ILLYRICUM PROMOTION oder deren Partner bestätigt der Vertragspartner, dass er volljährig ist oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.

§ 21.2 ILLYRICUM PROMOTION behält sich das Recht vor, Anträge der Kunden zur Teilnahme an den genannten Diensten oder konkrete Aufträge anzunehmen, Bonitätsprüfungen durchzuführen und den Vertrag abzulehnen:

  • Falls eine negative Bonitätsauskunft vorliegt oder

  • Wenn der Vertragspartner Zahlungsrückstände aus früheren oder anderen Geschäften mit ILLYRICUM PROMOTION aufweist oder

Wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit relevant sind.

Das Recht von ILLYRICUM PROMOTION den Vertragsabschluss ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu verweigern, bleibt davon unberührt.

§ 21.3 Der Vertragspartner hat die Verantwortung, bei der Eingabe oder Bereitstellung seiner Daten alle erforderlichen Informationen für die Aufnahme in die Datenbank von ILLYRICUM PROMOTION wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 21.4 Da ILLYRICUM PROMOTION auch die Möglichkeit bietet, einen internetbasierten Dienst zu nutzen, erklärt sich der Vertragspartner ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche Kommunikation zwischen ihm und ILLYRICUM PROMOTION online und/oder per E-Mail  erfolgt. Entsprechend können alle Verträge zwischen dem Vertragspartner und ILLYRICUM PROMOTION online, per E-Mail oder Fax abgeschlossen werden.

§ 22 PREISE, ZAHLUNG, VERZUG, EIGENTUMSVORBEHALT

§ 22.1 Die zu zahlenden Gebühren des Vertragspartners sind in EURO zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten. ILLYRICUM PROMOTION stellt unverzüglich nach Fälligkeit des Rechnungsbetrags eine Rechnung aus, die in der Regel per E-Mail oder Post an den Vertragspartner gesendet wird. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch den Vertragspartner ohne Abzüge zahlbar.

§ 22.2 Sollte innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen keine Zahlung des Rechnungsbetrags bei ILLYRICUM PROMOTION eingehen, behält sich ILLYRICUM PROMOTION das Recht vor, für jede Erinnerung oder Mahnung eine pauschale Gebühr von 5,00 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu erheben.

§ 22.3 Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet. Der Vertragspartner hat jedoch die Möglichkeit, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen als den geltend gemachten.

§ 22.4 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Gebühren behält ILLYRICUM PROMOTION alle Rechte vor. ILLYRICUM PROMOTION behält sich auch das Recht vor, die Übertragung von Rechten von der vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen abhängig zu machen. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Vertragspartners kann ILLYRICUM PROMOTION- unbeschadet anderer Rechte - jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

§ 23 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

Der Vertragspartner kann Forderungen von ILLYRICUM PROMOTION nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Rechtsverhältnis resultiert.

§ 24 E MAIL-VERKEHR

ILLYRICUM PROMOTION informiert darüber, dass eine vollständige Sicherheit gegen das Abfangen von E-Mails, die von ILLYRICUM PROMOTION versendet oder empfangen werden, nicht gewährleistet werden kann.

Um Vertragspartner und die Infrastruktur vor unerwünschten Massenmails (Spam) zu schützen, behält sich ILLYRICUM PROMOTION das Recht vor, eingehende E-Mails abzulehnen. Es besteht keine Verpflichtung seitens ILLYRICUM PROMOTION, den Vertragspartner über abgelehnte E-Mails zu benachrichtigen. Der Absender erhält ein elektronisches Signal über die Ablehnung der E-Mail durch den Mailserver.

Für verloren gegangene Informationen übernimmt ILLYRICUM PROMOTION keine Haftung, es sei denn, dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

ILLYRICUM PROMOTION weist darauf hin, dass es gesetzlichen Anordnungen oder gerichtlichen Beschlüssen Folge leisten kann, indem Inhalte oder Daten der Vertragspartner an entsprechende Stellen weitergegeben werden müssen.

§ 25 RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER

§ 25.1 Die Vertragspartner können gemäß den spezifischen Leistungsbeschreibungen und Vorgaben von ILLYRICUM PROMOTION im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen die Angebote von ILLYRICUM PROMOTION nutzen.

§ 25.2 Die Vertragspartner dürfen die von ILLYRICUM PROMOTION bereitgestellten Fotos und Daten nicht kopieren oder in einem Umfang nutzen, der den gewerblichen Vertrieb, die Eigennutzung oder die kostenlose Weitergabe an Dritte einschließt. Die Verwendung von Fotos oder Daten auf anderen Websites erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ILLYRICUM PROMOTION oder des Rechteinhabers. Wenn Fotos oder Daten, die über ILLYRICUM PROMOTION generiert wurden, weitergegeben oder übernommen werden, behält sich ILLYRICUM PROMOTION das Recht vor, eine angemessene Lizenzgebühr von 500,00 Euro pro Datensatz und/oder Lichtbild zu verlangen.

§ 25.3 Falls sich die bei der Registrierung oder Aufnahme in die Datenbank angegebenen Stammdaten des Vertragspartners ändern, ist der Vertragspartner verpflichtet, ILLYRICUM PROMOTION umgehend darüber zu informieren.

§ 25.4 Ohne schriftliche Zustimmung von ILLYRICUM PROMOTION ist es dem Vertragspartner untersagt, die Leistungen von ILLYRICUM PROMOTION an Dritte weiterzugeben oder zu überlassen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Die Übertragung von einzelnen Rechten oder des gesamten Vertrages an Dritte bedarf der Zustimmung von ILLYRICUM PROMOTION.

§ 26 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

§ 26.1 ILLYRICUM PROMOTION agiert als Vermittler für verschiedene Vertragspartner, wie beispielsweise Unternehmen, Agenturen, Endkunden und Promoter, und vermittelt Jobs und Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung. Sowohl ILLYRICUM PROMOTION als auch die Vertragspartner gehen davon aus, dass die von ILLYRICUM PROMOTION ausgeschriebenen Jobangebote, sofern nicht anders angegeben, einer Ausschreibung („Pitch“) zwischen Unternehmen (Agentur/Subunternehmer) gleichkommen.

§ 27 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VERWEISE UND LINKS

Eine Haftung von ILLYRICUM PROMOTION für externe Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereichs von ILLYRICUM PROMOTION liegen, tritt nur dann ein, wenn ILLYRICUM PROMOTION Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat und es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern.

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§ 28 URHEBER- UND KENNZEICHENRECHT

ILLYRICUM PROMOTION legt großen Wert darauf, in allen Veröffentlichungen die Urheberrechte von verwendeten Bildern, Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten zu respektieren. Es werden entweder selbst erstellte Materialien verwendet oder auf lizenzfreie Inhalte zurückgegriffen.

Alle erwähnten Marken- und Warenzeichen innerhalb des Internetangebots unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Kennzeichenrechts und den Rechten der eingetragenen Eigentümer. Die bloße Erwähnung impliziert nicht, dass diese Marken nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Das Copyright für von ILLYRICUM PROMOTION veröffentlichte Werke, die selbst erstellt wurden, bleibt ausschließlich bei ILLYRICUM PROMOTION. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist grundsätzlich ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ILLYRICUM PROMOTION nicht gestattet.

§ 29 DATENSCHUTZ

Wenn ein Jobsuchender sich über das www.illyricum.de bewirbt, werden die relevanten Vermittlungsdaten und Fotos an ILLYRICUM PROMOTION übermittelt. Um unsere Dienstleistungen im Einklang mit unserer Grundidee effizient abzuwickeln, benötigen wir Informationen wie Namen, Anschrift, Zustelladresse, Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse und Angaben zur Zahlungsabwicklung. Für eine reibungslose und erfolgreiche Bewerbungsabwicklung sind auch Angaben seitens der Bewerber erforderlich, die normalerweise in einem Personalbogen erfasst werden. Je nach Art der Dienstleistung kann es auch erforderlich sein, diese Informationen an Handels- oder Dienstleistungspartner von ILLYRICUM PROMOTION weiterzugeben. Durch die Bewerbung überträgt der Vertragspartner auch seine Rechte an den Daten und Fotos an ILLYRICUM PROMOTION und stellt diese ebenfalls zur Verwendung durch Dritte zur Verfügung.

Die Daten der Vertragspartner werden weiterhin gespeichert, bis der Vertragspartner dem widerspricht oder gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben.

§ 30 REGELUNG BEI PERSONALBUCHUNGEN

FAHRTKOSTEN: Aufgrund der oft großen Entfernungen zwischen dem Einsatzort und dem Wohnort unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 9€ pro Einsatztag und pro Person berechnet.

ÜBERSTUNDEN: Für jede angebrochene Stunde (ab 15 Minuten), die über den vereinbarten Buchungszeitraum hinausgeht, wird eine Überstunde mit einem Betrag von 29,50€ berechnet. Unsere Tages- und Halbtagessätze basieren auf einer Arbeitszeit von 9 Stunden inklusive 30 Minuten Pause bzw. 4 Arbeitsstunden. Wenn Sie unser Personal länger als im Tages- oder Halbtagessatz angegeben benötigen, fallen zusätzliche Kosten von 29,50€ pro Stunde und pro Person an.

KURZFRISTIGE BESTELLUNGEN: Da kurzfristige Personalbuchungen mit einem erhöhten Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden sind (zum Beispiel kostenpflichtige Premium-Anzeigen auf verschiedenen Webportalen oder Kosten für Massen-SMS), berechnen wir einen Expresszuschlag wie folgt: Bei Bestellungen ab sieben Werktagen vor Projektbeginn berechnen wir zusätzlich 5 % des Netto-Auftragsvolumens, mindestens jedoch 90,00 €. Bei Bestellungen ab drei oder weniger Werktagen vor Projektbeginn berechnen wir 12,5 %, mindestens jedoch 190,00 €.

§ 31 SONSTIGES

§ 31.1 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.

§ 31.2 Hamburg wird als Gerichtsstand vereinbart.

§ 31.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall wird eine Regelung angewendet, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: 01.08.2023, ILLYRICUM PROMOTION

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