Allgemeine
Geschäftsbedingungen
ILLYRICUM
Ilirian Alija Mützendorpsteed 28 D- 22179 Hamburg
Regelungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Vertragspartnern
§ 1 ANGEBOTE UND PREISE
§ 1.1 Die von uns angebotenen Preise und Konditionen sind in keiner Weise bindend und erfordern eine schriftliche Auftragsbestätigung, um verbindlich zu werden. Wir behalten uns das Recht vor, das Vertragsangebot, das in der Bestellung enthalten ist, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt anzunehmen. Sofern der Auftraggeber feststellt, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, ist es seine Pflicht, dies umgehend nach Erhalt zu bemängeln, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich zu beanstanden. Falls er es versäumt, die Auftragsbestätigung zu überprüfen und die erforderliche Beanstandung zeitnah vorzunehmen, wird unsere Auftragsbestätigung als korrekt betrachtet und gilt als verbindlich für beide Parteien.
§ 1.2 Für die Wirksamkeit von Nebenvereinbarungen, die vor oder bei Vertragsabschluss getroffen werden, ist in jedem Fall unsere schriftliche Zustimmung erforderlich.
§ 1.3 Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk in Euro und unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer
§ 2 PREISE, ZAHLUNG, VERZUG, EIGENTUMSVORBEHALT
§ 2.1 Neukunden zahlen 50% Vorkasse spätestens bis sieben Werktage vor Einsatz und erhalten eine Schlussrechnung.
Kunden aus dem Ausland zahlen 100% Vorkasse spätestens drei Werktage vor Einsatz und erhalten ggf. eine Korrekturrechnung.
Alternativ ist eine wöchentliche Abrechnung möglich. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Die Zahlungsfrist für unsere Rechnungen beträgt 10 Tage ab dem Rechnungsdatum.
§ 2.2 Etwaige Unstimmigkeiten in unseren Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu melden. Falls der Rechnungsempfänger keine schriftliche Mitteilung innerhalb dieses Zeitraums abgibt, wird davon ausgegangen, dass er stillschweigend der Richtigkeit der Rechnung zustimmt.
§ 2.3 Sollte es dazu kommen, dass das vereinbarte Zahlungsziel überschritten wird, tritt umgehend Zahlungsverzug ein. In einem solchen Fall haben wir das Recht, ab dem Tag des Verfalls Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu berechnen. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, zusätzliche Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs geltend zu machen.
§ 2.4 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, sind Gegenleistungsansprüche von Illyricum für offene Rechnungen sofort fällig. Illyricum steht bei Nichtleistung durch den Entleiher/Auftraggeber daher ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Illyricum ist ausgeschlossen.
§ 2.5 Im Falle einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Lage des Auftraggebers, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit aufkommen lässt, behalten wir uns das Recht vor, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. In einem solchen Fall setzen wir dem Auftraggeber eine angemessene Frist, innerhalb derer er entweder eine Vorauszahlung leisten oder angemessene Sicherheiten stellen muss. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES
§ 3.1 Das eingesetzte Personal wird von der Illyricum entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftrags sorgfältig ausgewählt. Sollten während des Einsatzes zusätzliche Leistungen erforderlich sein, die nicht im Vertrag festgehalten wurden, ist eine vorherige Absprache zwischen Illyricum und dem Auftraggeber erforderlich. Illyricum behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitgeteilt werden, die Durchführung des Auftrags an andere Personen zu übertragen, als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen während der Durchführung eines einzelnen Auftrags sind nur dann möglich, wenn sich die Anforderungen wesentlich ändern. Die Illyricum behält sich das Recht vor, den Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vertragsgemäßer Zahlung nicht durchzuführen. Diese Nichtdurchführung entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
§ 3.2 Illyricum stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Im Fall des Einsatzes ausländischer Mitarbeiter/innen sichert Illyricum zu, dass Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis vorliegen.
Illyricum ist berechtigt, Mitarbeiter/innen jederzeit abzurufen und sie durch gleichwertiges Personal zu ersetzen. Illyricum verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers und wird diese Verpflichtung den überlassenen Mitarbeiter/innen im gleichen Maße auferlegen.
Illyricum verpflichtet sich, soweit erforderlich, zur Vorlage von Qualifikationsnachweisen bezüglich der Mitarbeiter/innen (Führerschein, Sprachkenntnisse). Der Auftraggeber kann von Illyricum jederzeit die Vorlage von Bescheinigungen über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer für die überlassenen Mitarbeiter an die zuständigen Einzugsstellen bzw. das Finanzamt verlangen.
§ 3.3 Illyricum ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die einschlägigen Lohnuntergrenzen nicht unterschritten werden.
§ 3.4 Gemäß § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit des/der Mitarbeiter/in den für den Veranstaltungsbetrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
Mitarbeiter/innen von Illyricum werden am Einsatzort vor Aufnahme der Tätigkeit vom Auftraggeber in die spezifischen Gefahren der Tätigkeit eingewiesen und über Maßnahmen zur Unfallvermeidung und Abwendung von Gefahren unterwiesen. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Auftraggeber / Entleiher sichergestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter/innen so einzusetzen bzw. zu schützen, dass arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Der Auftraggeber / Entleiher versichert, dass Arbeitsmittel den sicherheitstechnischen Bestimmungen entsprechen. Setzt der Auftraggeber Mitarbeiter/innen betrieblich um, verpflichtet er sich, am neuen Einsatzort die Arbeitssicherheitseinweisung erneut durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Illyricum Arbeitsunfälle unverzüglich anzuzeigen.
§ 4 ABRECHNUNG
Die Abrechnung des Auftrags erfolgt ausschließlich durch Illyricum. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vorgelegten Tätigkeitsnachweise des eingesetzten Personals während oder nach Abschluss des Auftrags zu bestätigen oder im Falle der Verhinderung die Angaben von Illyricum als korrekt anzuerkennen.
§ 5 KURZFRISTIGE BESTELLUNGEN
§ 5.1 Da kurzfristige Personalbuchungen mit einem erhöhten Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden sind (zum Beispiel kostenpflichtige Premium-Anzeigen auf verschiedenen Webportalen oder Kosten für Massen-SMS), berechnen wir einen Expresszuschlag wie folgt: Bei Bestellungen ab sieben Werktagen vor Projektbeginn berechnen wir zusätzlich 5 % des Netto-Auftragsvolumens, mindestens jedoch 90,00 €. Bei Bestellungen ab drei oder weniger Werktagen vor Projektbeginn berechnen wir 12,5 %, mindestens jedoch 170,00 €.
§ 6 STORNIERUNG VON PERSONAL
6,1 Bei einer Stornierung ab Unterzeichnung bis 21 Tage vor Projektbeginn werden 30 % des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Projektbeginn werden 50 % des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Projektbeginn werden 90 % des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.
Die Bindungsfrist gilt für die zwei zuvor gebuchten folgenden Kalenderwochen.
Das Auftragsvolumen ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Manntage mit dem Tagessatz.
§ 7 Vermittlung
§ 7.1 Übernimmt der Auftraggeber den Mitarbeiter oder innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ende des Auftrags, so gilt dies als Vermittlung.
§ 7.2 Für diese Vermittlung gilt eine Vermittlungsprovision als vereinbart:
Bis zu einer Überlassungsdauer von 3 Monaten 1000 Euro, bis zu einer Überlassungsdauer von 6 Monaten 500 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nach einer Überlassungsdauer von mehr als 6 Monaten wird keine Vermittlungsprovision mehr fällig. Die Vermittlungsprovision ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen Leiharbeitnehmer und Illyricum.
§ 8 HAFTUNG
§ 8.1 Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haftet Illyricum für Schadensersatz aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere übernimmt Illyricum keine Haftung für mögliche Schäden, die durch das eingesetzte Personal entstehen, wenn es den Anweisungen des Auftraggebers folgt. Etwaige Ansprüche erlöschen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Leistungserbringung. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist auf die vereinbarte Vergütung für den nicht vertragsgemäß erbrachten Teil der Leistung begrenzt. Wenn Illyricum selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich macht, kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen, jedoch nur bis zur Höhe der Vergütung für den selbstverschuldet nicht erbrachten Teil der Leistung. Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 9 ZUSÄTZLICHE KONDITIONEN
§ 9.1 Sämtliche erstellten Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, die während des Einsatzes entstehen, können vom Auftraggeber und Illyricum uneingeschränkt für Werbe- und Präsentationszwecke genutzt werden. Diese Dokumentationen können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers enthalten.
§ 10 DATENSCHUTZ
§ 10.1 Wenn ein Jobsuchender sich über das www.illyricum.de bewirbt, werden die relevanten Vermittlungsdaten und Fotos an Illyricum übermittelt. Um unsere Dienstleistungen im Einklang mit unserer Grundidee effizient abzuwickeln, benötigen wir Informationen wie Namen, Anschrift, Zustelladresse, Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse und Angaben zur Zahlungsabwicklung. Für eine reibungslose und erfolgreiche Bewerbungsabwicklung sind auch Angaben seitens der Bewerber erforderlich, die normalerweise in einem Personalbogen erfasst werden. Je nach Art der Dienstleistung kann es auch erforderlich sein, diese Informationen an Handels- oder Dienstleistungspartner von Illyricum weiterzugeben. Durch die Bewerbung überträgt der Vertragspartner auch seine Rechte an den Daten und Fotos an Illyricum und stellt diese ebenfalls zur Verwendung durch Dritte zur Verfügung.
Die Daten der Vertragspartner werden weiterhin gespeichert, bis der Vertragspartner dem widerspricht oder gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben.
§ 11 SONSTIGES
§ 11.1 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.
§ 11.2 Hamburg wird als Gerichtsstand vereinbart.
§ 11.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall wird eine Regelung angewendet, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: 01.01.2024, Illyricum